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BVerwG, 17.04.1986 - 3 C 25.85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zahlung einer Pflegezulage - Berücksichtigung eines Einkommensfreibetrages wegen Pflegebedürftigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 22.03.1985 - 3 K 641/84
- BVerwG, 17.04.1986 - 3 C 25.85
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 17.04.1986 - 3 C 24.85
Ausweitung des Begriffs der "Wartung und Pflege" auf Hilfeleistungen für eine …
Auszug aus BVerwG, 17.04.1986 - 3 C 25.85
Dieser Bescheid ist Gegenstand des Parallelverfahrens beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 3 C 24.85), in dem die Beteiligten ausschließlich über die nicht bewilligte Pflegezulage und den nicht bewilligten Einkommensfreibetrag wegen Pflegebedürftigkeit streiten.Die dagegen vom Kläger wegen der bei ihm und seiner Ehefrau bestehenden, jedoch nicht berücksichtigten Pflegebedürftigkeit erhobene Klage hat durch Urteil des Verwaltungsgerichts vom 22. März 1985 - ebenso wie zuvor im Parallelverfahren BVerwG 3 C 24.85 durch das Urteil vom 1. März 1985 - zur Aufhebung der ablehnenden Behördenentscheidungen und zur Verpflichtung des Beklagten geführt, den Kläger erneut sachlich zu bescheiden.
Die in dieser Hinsicht erforderlichen tatsächlichen Feststellungen müsse der Beklagte bei der gebotenen Neubescheidung des Klägers - ebenso wie im Parallelverfahren BVerwG 3 C 24.85 - treffen.
Denn im Gegensatz zu dem im Parallelverfahren BVerwG 3 C 24.85 ergangenen Bescheid vom 20. Februar 1983, der nach völliger Einstellung der Unterhaltshilfezahlungen aufgrund einer Beschwerde des Klägers zur rückwirkenden Wiederaufnahme dieser Zahlungen geführt hatte und deshalb die dem Kläger und seiner Ehefrau nach den gesetzlichen Vorschriften insgesamt zustehende Unterhaltshilfe neu regeln mußte, betrifft der den Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bildende Bescheid vom 20. Juni 1983 lediglich eine Neuberechnung der Unterhaltshilfe aufgrund veränderter Renteneinkünfte des Klägers gemäß der 10. Verordnung zur Anpassung der Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz, ohne daß sich die sonstigen Grundlagen der Bewilligung von Unterhaltshilfe im Bescheid vom 20. Februar 1983 in irgendeiner Weise verändert hätten.
Sollte sich im erneuten Rechtsgang beim Verwaltungsgericht im Parallelverfahren BVerwG 3 C 24.85 eine für den Kläger günstige Entscheidung hinsichtlich der Bewilligung von Pflegezulage und/oder eines Einkommensfreibetrages wegen Pflegebedürftigkeit ergeben, müßte dies automatisch auch zu einer entsprechenden Nachbewilligung für den Zeitraum ab 1. Juli 1983 führen, allerdings unter der Voraussetzung, daß sich die tatsächlichen Umstände inzwischen nicht verändert haben.
- BVerwG, 17.04.1986 - 3 C 24.85
Ausweitung des Begriffs der "Wartung und Pflege" auf Hilfeleistungen für eine …
Davon kann auch die klagabweisende Entscheidung beeinflußt sein, die in dem am heutigen Tage zugleich entschiedenen Parallelverfahren BVerwG 3 C 25.85 ergangen ist, welches die Gewährung von Unterhaltshilfe für den Zeitraum ab 1. Juli 1983 betrifft, die im Änderungsbescheid vom 20. Juni 1983 auf monatlich 8 DM (ohne Pflegezulage und ohne Einkommensfreigrenze wegen Pflegebedürftigkeit) festgesetzt worden ist.